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   BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 7/13   

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https://dejure.org/2013,11448
BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 7/13 (https://dejure.org/2013,11448)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 7/13 (https://dejure.org/2013,11448)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2013 - AnwZ (Brfg) 7/13 (https://dejure.org/2013,11448)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlende Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden bei Vermögensverfall eines Rechtsanwalts als Grund für die Zulassung der Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden bei Vermögensverfall eines Rechtsanwalts als Grund für die Zulassung der Berufung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 7/13
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. nur Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, juris Rn. 6 und vom 4. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 31/12, juris Rn. 7) ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dem ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (hier: Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 9. August 2012) abzustellen.
  • BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 68/12

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls:

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 7/13
    Im Übrigen ist nach der in § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO zum Ausdruck kommenden Wertung des Gesetzgebers mit einem Vermögensverfall eines Rechtsanwalts grundsätzlich eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden verbunden; ihr Vorliegen wird nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden können (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 43/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 7/13
    Zwar kann eine Gefährdung unter Umständen ausgeschlossen sein, wenn der betroffene Rechtsanwalt seine einzelanwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, diese nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern; die Einhaltung etwa vertraglich vereinbarter Sicherungsmaßnahmen ist dabei nur in einer Sozietät, nicht in einer Einzelkanzlei sichergestellt (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschluss vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 43/12, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 47/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 7/13
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. nur Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, juris Rn. 6 und vom 4. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 31/12, juris Rn. 7) ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dem ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (hier: Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 9. August 2012) abzustellen.
  • BGH, 04.02.2013 - AnwZ (Brfg) 31/12

    Widerrruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 7/13
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. nur Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, juris Rn. 6 und vom 4. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 31/12, juris Rn. 7) ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dem ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (hier: Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 9. August 2012) abzustellen.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2015 - 1 AGH 42/14

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Der Vermögensverfall führt jedoch regelmäßig zu einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden (BGH, Beschl. v. 25.04.2013, AnwZ (Brfg) 7/13; Beschl. v. 27.05.2002, AnwZ (B) 37/01; Beschl. v. 25.11.2002, AnwZ (B) 21/02; Henssler, a.a.O., § 14 Rn. 27, 32 m.w.N.).
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